WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung

Wir übernehmen für Sie Aufgaben gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere §§20 bis 28 WEG, unter Berücksichtigung der Teilungserklärung und der Hausordnung.

Die Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Einberufung und Leitung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Umsetzung und Dokumentation der in der Versammlung getroffenen Beschlüsse zur Erhaltung der Eigentumsanlage im Sinne der Eigentümer
  • Erstellung der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
  • Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung, Instandsetzung sowie Modernisierung des Objekts
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder auf einem gesonderten Konto
  • Erteilung von Auskunft allen Eigentümern gegenüber und Gewährung von Einblick in die Verwaltungsunterlagen
  • Beauftragung von Reparaturen
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung notwendig sind (z.B. Hausmeisterverträge)
  • Regelmäßige Begehungen des Objekts

Zusätzlich zur WEG-Verwaltung können Sie für Ihr Sondereigentum die Sondereigentumsverwaltung einzeln beauftragen.

Ihre Vorteile:

  • 7 Tage-24h Schadens-Notruf-Service
  • pauschale und transparente Preise
  • Versicherungsschutz für Sie und uns (u.a. Betriebshaftpflicht- u. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
  • gewachsene Kooperationen mit kompetenten Hausmeistern und Handwerkern – praktisch Service aus einer Hand
  • feinfühlige Vermittlung zwischen Mietern und Eigentümern
  • kostenfreier Zugang für Eigentümer und Mieter in unser Portal