WEG-Verwaltung
Wir übernehmen für Sie Aufgaben gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere §§20 bis 28 WEG, unter Berücksichtigung der Teilungserklärung und der Hausordnung.
Die Aufgaben umfassen unter anderem:
- Einberufung und Leitung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Umsetzung und Dokumentation der in der Versammlung getroffenen Beschlüsse zur Erhaltung der Eigentumsanlage im Sinne der Eigentümer
- Erstellung der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung, Instandsetzung sowie Modernisierung des Objekts
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder auf einem gesonderten Konto
- Erteilung von Auskunft allen Eigentümern gegenüber und Gewährung von Einblick in die Verwaltungsunterlagen
- Beauftragung von Reparaturen
- Abschluss und Kündigung von Verträgen, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung notwendig sind (z.B. Hausmeisterverträge)
- Regelmäßige Begehungen des Objekts
Zusätzlich zur WEG-Verwaltung können Sie für Ihr Sondereigentum die Sondereigentumsverwaltung einzeln beauftragen.
Ihre Vorteile:
- 7 Tage-24h Schadens-Notruf-Service
- pauschale und transparente Preise
- Versicherungsschutz für Sie und uns (u.a. Betriebshaftpflicht- u. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
- gewachsene Kooperationen mit kompetenten Hausmeistern und Handwerkern – praktisch Service aus einer Hand
- feinfühlige Vermittlung zwischen Mietern und Eigentümern
- kostenfreier Zugang für Eigentümer und Mieter in unser Portal